SHS Corona Hilfe

SHS Corona Hilfe SHScoronaASSIST
Hilfsangebot der SHS plus GmbH für Unternehmen der Kunststoffbranche

SHS plus GmbH schnürt Corona Hilfspaket für Unternehmen der Kunststoffbranche

Die SHS plus GmbH aus Dinslaken beschließt ein Corona Hilfsangebot für Unternehmen der Kunststoffbranche. Unternehmen der Kunststoffbranche können ab sofort auf die Dienstleistungen der SHS plus GmbH im Rahmen des „SHS Corona Hilfe“ Programms zugreifen und erhalten (liquiditätsneutral) kompetente Unterstützung aus verschiedenen Bereichen aus dem Portfolio der SHS plus GmbH.

„Wir sind Teil der Branche der Kunststoffverarbeitung und die Branche ist unser Zuhause. Wir möchten mit diesem Hilfsangebot unseren Beitrag leisten und mit unseren Kunden, den produzierenden Unternehmen, „an einem Strang ziehen“. Viele Unternehmen sind Hersteller von lebensnotwendigen Produkten aus dem Bereich der Medizintechnik oder der Lebensmittelindustrie. In der aktuellen Situation ist es wichtig diese Betriebe zu stärken und die Produktionsfähigkeit aufrecht zu erhalten – unser Angebot richtet sich aber an alle kunststoffverarbeitenden Betriebe.

Wir sind dazu bereit jede Art der Hilfestellung individuell zu diskutieren und gemeinsam zu überlegen, ob wir eine Lösung anbieten können. Auch wenn diese nicht in unserem Standard Portfolio liegt, sind wir bereit eine unkonventionelle Lösung zu finden, wenn wir glauben hierzu einen qualitativen Beitrag leisten zu können.“

#SHScoronaASSIST

Wie sieht das SHS Corona Hilfspaket inhaltlich aus?

Die SHS bietet für Unternehmen der Kunststoffbranche seit vielen Jahren ein Beratungsprogramm, das sogenannte „polymerPARTNER“ Programm an. Im Rahmen dieser Dienstleistungskooperation stehen die Mitarbeiter der SHS dem jeweiligen Partner in jeder beliebigen Fragestellung zur Verfügung, die im typischen Tätigkeitsbereich der SHS liegt. Wir fungieren für den Partner wie eine „externe Abteilung“ die sich im Bedarfsfall um beliebige Fragestellungen kümmert. Die Art der Zusammenarbeit in diesem Partnerprogramm ähnelt der Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater (Leistung im Bedarfsfall, auf Abruf) – nur eben im technischen Bereich.

Im Rahmen der SHS Corona Hilfe bieten wir eine ähnliche Kooperationsform an, jedoch mit einem Fokus auf Fragestellungen die einen positiven Beitrag auf die aktuelle Unternehmenssituation in Zeiten der Krise oder für die Zeit unmittelbar nach der Krise leisten können.

Für sämtliche Fragestellungen die in diesem Zusammenhang auftreten, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder lassen Sie uns einen Termin für eine Web- oder Videokonferenz vereinbaren und wir besprechen das Problem, erarbeiten für Sie Lösungen, ziehen Personen aus unserem großen Netzwerk hinzu, präsentieren Ihnen unsere Ergebnisse oder wir treffen uns mit Ihnen vor Ort und unterstützten Sie dort live.

Im Rahmen des Corona Hilfspaketes sind wir auch gerne bereit zusätzliche individuelle Leistungen mit Ihnen zu diskutieren und gemeinsam mit Ihnen zu überlegen, ob wir eine Lösung anbieten können.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um das SHS Corona Hilfspaket in Anspruch zu nehmen?

Das SHS Corona Hilfspaket richtet sich an Betriebe aus der gesamten Kunststoffbranche, unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Produktportfolio. Der Einstieg in das Programm ist zunächst befristet bis zum 01.05.2020 möglich. Über eine Verlängerung der Einstiegsmöglichkeiten wird in Abhängigkeit der Entwicklung der Situation und den bei SHS verfügbaren Kapazitäten entschieden.

Wer prüft die Inhalte und entscheidet darüber ob das Programm in Anspruch genommen werden kann?

Die Prüfung des Sachverhaltes liegt ausschließlich bei der SHS plus GmbH und es gibt keinerlei Rechtsanspruch auf die Gewährung der SHS Corona Hilfe. Es handelt sich hierbei in keinster Weise um eine staatliche oder anderweitig offizielle Hilfe, sondern ausschließlich um ein privatwirtschaftliches Unterstützungsangebot der SHS plus GmbH. Insofern obliegt die Entscheidung ausschließlich bei der SHS.

Wir können Ihnen aber versichern, dass die Absicht zu helfen das Ziel bei der Initiierung des Programms war. Sofern wir also eine Möglichkeit sehen zu helfen – und diese Hilfe im Rahmen unserer personellen, fachlichen und finanziellen Möglichkeiten liegt – sind wir gerne bereit diese Unterstützung anzubieten.

Wie sehen die Konditionen für das SHS Corona Hilfsprogramm aus?

Die SHS plus GmbH gewährt Partnern im Rahmen des SHS Corona Hilfspaketes eine Liquiditätsunterstützung in Form eines Nachlasses auf das Beratungshonorar in Höhe von 15%. Darüber hinaus gewährt SHS dem Partner eine zinslose Stundung der ansonsten monatlich fälligen Honorare für einen Zeitraum von bis zu 10 Monaten. Nach Ende dieser zinslosen Stundungsphase verpflichtet sich das Unternehmen zur Zahlung der ausstehenden Honorare entweder in einer Einmalzahlung oder im Rahmen einer monatlichen Rate (maximal innerhalb der doppelten Zeit der Inanspruchnahme des Programms; z.B. 3 Monate Corona Hilfe -> 6 Monate Rückzahlungszeitraum).

Sofern der Partner in die Gefahr einer Insolvenz gerät ist er verpflichtet die SHS sofort zu informieren!

Die oben genannten Konditionen beziehen sich ausschließlich auf Dienstleistungen der SHS im Rahmen der SHS Corona Hilfe (SHScoronaASSIST). Sofern im Rahmen der Projekte Reisekosten anfallen oder Hardware, Softwareprodukte oder andere Waren benötigt werden, werden entsprechende Leistungen wie üblich abgerechnet.

Abwicklung, Bürokratie und Regelungen bzgl. Geheimhaltung

Interessierte Unternehmen wenden sich bitte telefonisch oder per E-Mail an Dr. Kenny Saul (E-Mail: saul@shs-plus.de / Telefon: 02064 970 93 71) um die individuelle Fragestellung zu diskutieren. Sofern die besprochene Thematik für die SHS Corona Hilfe in Frage kommt senden wir Ihnen nach dem Gespräch unseren Standard-Dienstleistungsvertrag für die Inanspruchnahme des Programms sowie unsere Standard-Geheimhaltungsvereinbarung zu. Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen dieses Programms nur unsere eigenen Verträge und unsere eigenen Geheimhaltungsvereinbarungen verwenden können und nicht für jede Art der Kooperation die individuellen Bedingungen des Partners prüfen und eingehen können.

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